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AGBs

Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 04. Dezember 2024

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3.CON GmbH

§ 1 Geltungsbereich; Begriffsdefinitionen
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Diese AGB gelten, wenn der Käufer
Verbraucher (§ 13 BGB), Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Soweit einzelne Regelungen
ausschließlich für Verbraucher gelten, sind diese nachstehend mit dem Hinweis
„Sonderreglung Verbraucher“ gesondert ausgewiesen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung
beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder
bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Unsere AGB werden spätestens mit Annahme
der Lieferung oder Abholung der Ware durch den Käufer Vertragsbestandteil. Bei ständigen
Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht
jeweils ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie bei einem früheren von uns
bestätigten Auftrag des Käufers wirksam einbezogen wurden.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos
ausführen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein
schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche (in Schrift- oder Textform) Bestätigung
maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B.
Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z.B.
Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise
insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch
ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in
diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

1.7 Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten Montag bis Freitag (jeweils einschließlich) ohne
gesetzliche Feiertage.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes, unverbindliche Beratung
durch Planungsservice
2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren
Internetshop https://solago.de oder https://solarhandel24.de/.
.

2.2 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
3.con GmbH
Herner Str. 299a
44809 Bochum
Deutschland
zustande.
2.3 Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes
Vertragsangebot unsererseits dar. Erst die Bestellung der Waregemäß § 2 (4) dieser AGB
durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB.
2.4 Der Bestellprozess erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Angabe, ob Kunde berechtigt ist, die ausgewählten Produkte zu dem gemäß § 12
Abs. 3 UstG reduzierten MwSt.-Satz von 0% zu erwerben.
(Hinweis: Die MwSt. reduziert sich auf 0% bei Lieferungen von Solarmodulen an den
Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer
Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen,
den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage
auf oder in der Nähe von Privatwohnungen Wohnungen sowie öffentlichen und
anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden,
installiert wird. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte
Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als
30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Soweit der Kunde irrtümlich den reduzierten MwSt.-Satz von 0% anklickt, obwohl er
hierzu nicht berechtigt ist, bleiben wir zur Nachforderung der Umsatzsteuer
berechtigt.
3) Bestätigen der Auswahl durch Anklicken des Buttons „Bestellen“
4) Prüfung der Angaben im Warenkorb
5) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
6) Angabe der Versandart: Versendung an Anschrift des Kunden oder Selbstabholung.
7) Nochmalige Prüfung bzw. – bei Bedarf – Berichtigung der jeweiligen eingegebenen
Daten.
8) Annahme unserer AGB und Datenschutzerklärung durch Anklicken der
entsprechenden Felder.
9) Absenden der verbindlichen Bestellung durch Anklicken des Buttons
„kostenpflichtig bestellen“ bzw. „jetzt kaufen“
Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung (Ziffer 9) durch
Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste
nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des
Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des
Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.
2.5 Der Kunde erhält nach Auslösen einer Bestellung eine automatisierte E-Mail
(Bestellbestätigung), in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die
der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische
Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns
eingegangen ist. Sie stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die
Abgabe unserer Annahmeerklärung, mit der wir dem Kunden Lieferschein und Rechnung
zuleiten, zustande, die mit einer gesonderter Email versandt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung der bestellten Ware bei Vorkasse (Reservierung)
erfolgt, sobald die Zahlung des vollständigen Kaufpreises sowie etwaiger Versandkosten bei
uns eingegangen ist. Daher bitten wir Sie um Überweisung des Kaufpreises unmittelbar nach
Zugang der Bestellbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.
2.6 Soweit der Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung kostenlose Beratung unseres
Planungsservice für Photovoltaikanlagen in Anspruch genommen hat, dient diese
ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und stellt keine rechtsverbindliche Beratung
oder Planung dar. Wir empfehlen, vor der finalen Umsetzung und Auslösen der Bestellung
eine professionelle Prüfung durch einen Fachmann vor Ort vornehmen zu lassen. Wir
übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der seitens
unseres Planungsservices vorgeschlagenen Angaben zur Bestellung. Insbesondere haften wir
nicht für Planungsfehler oder daraus resultierende Schäden.
2.7 Für den Inhalt der Bestellung sind im Übrigen allein die Angaben in unserer
Annahmeerklärung (inkl. Lieferschein und Rechnungsangaben) maßgeblich

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit, Steuern Aufrechnungsausschluss

3.1 Sämtliche Preisangaben, die auf unserer Webseite angegeben sind, sind für Privatkunden
Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 0% oder 19%. Die Preise
für Gewerbekunden werden Netto ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich
anfallender Versandkosten. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung
ausgewiesen ist.
3.2 Wir unterstützen grundsätzlich folgende Zahlungsarten: Kreditkarte (Visa, MasterCard,
American Express), PayPal, Vorkasse und Klarna. Die Anbieterin behält sich vor, im Einzelfall
einzelne Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen oder auf andere
Zahlungsmethoden zu verweisen.

3.3 Hat der Käufer die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis
unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

3.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Anspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§4 Lieferfristen, Lieferung, Annahmeverzug des Käufers, Verzug
4.1 Bei der Bestellung gibt der Kunde nach seiner Wahl an, ob er einen Versand der Ware
(Sonderregelungen unter § 5) wünscht oder eine Selbstabholung (Sonderregelungen unter §
5a) wünscht.

4.2 Liefertermine (konkretes Lieferdatum/-woche) sind für uns nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich als „verbindlich“ mit uns schriftlich/textlich vereinbart werden. Maßgebend
hierfür ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Durch nachträgliche und von uns
akzeptierte Änderungen verschieben sich vereinbarte Liefertermine je nach Umfang der
Änderungswünsche um einen angemessenen Zeitraum auf einen späteren Termin, es sei
denn, wir haben die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Liefertermins nochmals
ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4.3 Der Käufer kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines voraussichtlichen (z.B. als „ca.“
oder „voraussichtlich“ benannten) Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern. Die Angemessenheit dieser Nachfrist bestimmt sich unter Berücksichtigung
der aktuellen Marktsituation, der Kenntnis des Käufers hiervon bei Vertragsschluss sowie
etwaigen von uns nicht zu beeinflussenden Ereignissen, die zur Überschreitung des
voraussichtlichen Liefertermins geführt haben. Die vorgenannte Frist verlängert sich auf vier
Wochen, wenn es sich um Ware handelt, die nach den Vorgaben des Käufers gefertigt wird.
4.4 Der Lauf vereinbarter Lieferfristen beginnt frühestens mit dem Zugang der
Auftragsbestätigung beim Käufer sowie nach dem Eingang sämtlicher vom Käufer zu
liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben. Die Einhaltung von
Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden
Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, sowie – soweit der Käufer
vorleistungspflichtig ist – die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und
sonstiger Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht

erfüllt, so verlängern sich die Fristen in einem angemessenen Umfang; dies gilt nicht, soweit
wir die Verzögerung zu vertreten haben.
4.5 Der Käufer ist zur Abnahme der Ware verpflichtet. Die Abnahme stellt stets eine
Hauptleistung des Käufers dar. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine
Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu
vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens
einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir
eine pauschale Entschädigung iHv 0,2 % des Nettopreises pro Werktag, beginnend mit der
Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der
Ware, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der verspätet abgenommenen
Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche
(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung)
bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein geringerer
Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer
zumutbar ist.
4.7 Bei der Lieferung der Ware behalten wir uns fertigungstechnisch bedingte Abweichungen bei
Gewichten, Stückzahlen, geringfügige Farbaweichungen (z.B. in der Zellfarbe einzelner
Solarmodule) und Abmessungen in angemessenem Umfang vor.
4.8 Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sind vom Käufer zu tragen.
4.9 Sofern wir verbindliche Liefertermine oder verbindliche Lieferfristen im Sinne von Ziffer 4.2
dieser AGB aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können
(Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist/den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die
Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist/Liefertermin nicht verfügbar, sind wir
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit
der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch
unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben,
weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur
Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4.10 Sofern wir Liefertermine/-fristen aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften,
insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder vergleichbare
Beschränkungen nicht einhalten können, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.11 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem
Fall ist aber eine ausdrücklich als Mahnung erkennbare Erklärung durch den Käufer
erforderlich.

4.12 Das Verpackungsmaterial der Ware ist nicht Teil des Kaufgegenstands. Wir haften daher nicht für leichte Beschädigungen der Verpackung, soweit diese den Wert der Ware nicht beeinträchtigen.

§ 5 Sonderregelung bei Versand der Ware
5.1 Bei Versand der Ware an den Kunden tragen wir das Versandrisiko. Der Gefahrübergang
erfolgt mit Ablieferung der Ware beim Kunden.

5.2 Soweit wir die Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen dem Kunden nur für die
erste Teillieferung Versandkosten.
5.3 Stellt der Kunde bei Ablieferung Schäden an der Ware fest, ist er verpflichtet, sich diese von
der Spedition auf dem Anlieferungsbeleg bestätigen zu lassen und uns dies unverzüglich
mitzuteilen.

§ 5a Sonderregelung bei Selbstabholung der Ware, Gefahrübergang
5a.1 Soweit der Kunde bei der Bestellung „Selbstabholung“ angegeben hat, kann er die Ware in
unserem Lager, solago GmbH, Im Hock 14, 40721 Hilden, innerhalb von spätestens 14
Werktagen nach Erhalt der E-Mailbenachrichtigung (s.u. § 5a (2) ) abholen. Lieferungen zur
Abholung werden versandkostenfrei abgewickelt.
5a.2 Bei Auswahl der Option „Selbstabholung“ gemäß § 5a.1wird der Kunde über die
Abholbereitschaft der Lieferung per E-Mail informiert. Wir halten die bestellte Ware dort
maximal 14 Werktage nach Erhalt der E-Mailbenachrichtigung zur Abholung bereit. Eine
längere Vorhaltung ist aufgrund beschränkter Lagerkapazitäten nicht möglich. Sofern der
Kunde die Ware nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der E-Mailbenachrichtigung
abholt, werden wir von unserem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Ein bereits
geleisteter Kaufpreis wird dem Kunden unverzüglich durch die Anbieterin zurückerstattet.
Mit Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware
oder der anschließenden Verschlechterung oder Beschädigung der Ware auf den Kunden
über.
§ 6 Installation
6.1 Die Ware darf ausschließlich von Elektro-Installationsbetrieben installiert werden, welche
vom jeweiligen Hersteller zertifiziert sind und berechtigt sind, die Produkte anzuschließen.
Die Installation hat unter Beachtung aller aus der jeweiligen Produktbeschreibung des
Herstellers ersichtlichen Vorgaben zu erfolgen. Ansonsten entfällt der Anspruch auf
Gewährleistung.
6.2 Zur Feststellung etwaiger Mängel der Ware hat der Kunde die aus der jeweiligen
Produktbeschreibung des Herstellers ersichtlichen Messwerten an der Ware bereitzustellen.
Der Kunde ist selbst verantwortlich in Absprache mit dem Installateur die Kompatibilität von
Produkten zu testen.

§ 7 Mängelrüge und Mängelrechte
7.1 Für die Rechte des Käufers bei Mängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie
unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt
bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an
einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §
478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte
Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes
Produkt, weiterverarbeitet wurde.

7.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware
getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle
Produktbeschreibungen und Angaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages und unserer
Annahmeerklärung sind. Muster, Datenblätter, Flashlisten, Prospektangaben, Angaben des
Beratungsservice oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen stellen
keine Übernahme von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB
dar, sondern dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung von
den darin beschriebenen Produkten vermitteln. Änderungen und Irrtümer in den
vorgenannten Unterlagen bleiben vorbehalten. Abbildungen sind der gelieferten Ware
lediglich ähnlich. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung
und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Änderungen in der
Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen,
welche dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren –
auch ohne vorherige Ankündigung –jederzeit vor.
7.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu
beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB. Für öffentliche
Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der
Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine
Haftung.
7.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs-
und Rügepflichten nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder
sonstigen zur Weiterverarbeitung bestimmten Ware hat eine Untersuchung in jedem Fall
spätestens unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der
Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon
unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Die Pflicht zur Ausstellung des Anlieferungsbelegs
bei Versand der Ware gemäß § 5.3 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. In jedem Fall sind
offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung
nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist
unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten
Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen
Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der
Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis
zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der
Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften
zurückzugeben. Der Käufer hat dabei sicherzustellen, dass die mangelhafte Sache
transportsicher und sicher vor Umwelteinflüssen geschützt verpackt wird. Die Nacherfüllung
beinhaltet grundsätzlich weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten
Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Wir sind aber im Rahmen

der Nacherfüllung nach unserer zum Ausbau der mangelhaften Sache und zum erneuten
Einbau – auch durch von uns beauftragte Dritte – berechtigt.
7.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau und Einbaukosten tragen
bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel
vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten
Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und
Transportkosten) ersetzt verlangen .
7.9 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr
unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und
von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer
derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu
benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine
entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
7.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu
setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
7.11 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB und sind im Übrigen
ausgeschlossen.
7.12 Beratungsleistungen, z.B. seitens unseres kostenlosen Planungsservices, sind unentgeltliche
Zusatzleistungen, zu denen wir nicht verpflichtet sind, es sei denn, es wird ein gesonderter
entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt.

§ 8 Sonstige Haftung, Schadensersatz
8.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von
vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadensersatz bzw. den Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir – gleich aus
welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher
Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche
Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus § 8 (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen
durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften
zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des
Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 10 Sonderregelungen soweit Kunde bei Vertragsschluss „Verbraucher“ ist
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§ 10.1 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede
natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
3.con GmbH
Herner Str. 299a
44809 Bochum
Deutschland
E-Mail kontakt@3con.gmbh
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag,
an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies schließt die Kosten für eine
ordnungsgemäße Verpackung der Ware mit allem ggf. mitgelieferten Zubehör für den Transport
sowie die Kosten der Beauftragung einer ggf. eingeschalteten Spedition ein. 
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag,
sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine
wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr
Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe
bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen
des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten
oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide
Vertragserklärungen gesondert.
Widerruf als Unternehmen
Unternehmen haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

Ende der Widerrufsbelehrung
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§ 10.2 Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
An :
3.con GmbH
Herner Str. 299a
44809 Bochum
Deutschland
E-Mail kontakt@3con.gmbh

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_____________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
__________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
__________________
Datum
__________________
(*) Unzutreffendes streichen.
________________________________________________

§ 11 Verjährung
11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für
Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. ab Selbstabholung.
11.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf
Jahre ab Ablieferung bzw. Abholung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch
weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§
444, 445b BGB).
11.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn
die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im
Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem.

Ziffer 8 Abs. 2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach
den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.4 Ist der Kunde Verbraucher gelten anstelle der vorstehenden Absätze die gesetzlichen
Regelungen zur Verjährung.

§ 12 Höhere Gewalt
12.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die
Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten.
Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder
gesetzliche Regelungen, Pandemien etc., auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder
deren Unterlieferanten eintreten. Solche Verzögerungen berechtigen die Verkäuferin, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe der
gesetzlichen Regelungen zurück zu gewähren, gezogene Nutzungen herauszugeben oder
Wertersatz zu leisten.
12.1 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Aus jeder vorbezeichneten Art der Lieferzeitverlängerung oder wenn die
Verkäuferin von ihrer Liefer- oder Leistungsverpflichtung freigeworden ist, kann der Käufer
keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 13 DSGVO, REACH-Verordnung , Kundendienst
13.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung der
Geschäftsbeziehung zu dem Käufer erforderlich ist (Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 Abs 1 lit.
b) DSGVO). Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich
nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Käufer
erforderlich ist. Sollten wir für Teile unserer Leistungserbringung Dienstleistungen Dritter
nutzen, tragen wir Sorge dafür, dass diese Dienstleister die personenbezogenen
Kundendaten entweder nicht oder nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur
Kenntnis nehmen können.
13.2 Soweit eine Ware unter die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 fällt, ist der Käufer
verpflichtet, bei ihrer Lagerung und Verarbeitung das produktspezifische
Sicherheitsdatenblatt zu beachten bzw. bei Weiterverkauf der Ware seinem Kunden
entsprechende Daten zu übermitteln. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter können vom Käufer
über seinen Ansprechpartner in unserem Verkaufsinnendienst angefordert werden.
13.3 Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags
von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr unter
E-Mail: kontakt@3con.gmbh

zur Verfügung.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
14.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere
des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch
internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bielefeld. Entsprechendes gilt,
wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch
berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer
vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten,
bleiben unberührt